Pfändungsschutzkonto Vergleich – AKTUELL bestes Pfändungsschutzkonto

Pfändungsschutzkonto Vergleich – AKTUELL bestes PfändungsschutzkontoIn der heutigen Zeit sind viele Menschen verschuldet. Dies gilt auch bereits für junge Erwachsene, die schnell den einen oder anderen Vertrag abschließen, sobald sie die Volljährigkeit erreicht haben. Oder man hat das Problem, dass man aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen plötzlich nicht mehr in der Lage zu ist, seiner Arbeit nachzugehen.

Daraufhin kann man Ratenzahlungsvereinbarungen oder Kreditrahmenverpflichtungen vielleicht nicht mehr nachkommen. Wenn man Schulden hat, kann das durchaus auch viele äußere Einflüsse haben, die man selbst nicht einmal verschuldet hat. Sobald die Zahlungsverpflichtungen nicht mehr eingehalten werden können, kann es je nach Vertragspartner sehr schnell zu einem Eintrag in der Schufa kommen. Gerade Handyanbieter greifen schnell zu dieser Methodik.

Problematisch daran ist, dass man ab dann teilweise nicht mehr in der Lage sein wird eine Wohnung anzumieten, ein Fahrzeug zu kaufen, einen Kredit abschließen zu können, oder gar ein Konto zu eröffnen. Bei bestehenden Konten kann es dann auch dazu kommen, dass diese durch Abbuchungen in einen hohen Minusbereich gelangen oder gar gesperrt werden, weil eine Kontopfändung vorliegend ist.
In diesem Fall ist den Betroffenen dazu zu raten ein Pfändungsschutzkonto zu eröffnen.

P-Konto Vergleich

Tipp

p-Konto Tabelle - Pfändungsschutzkonto ohne SCHUFA

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P-Konto ohne Schufa

  • Kindergeld / Sozialleistungen geschützt
  • 1.133,80 Euro vor Pfändungen geschützt im Monat
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Hierbei sollte man auch wissen, dass es jederzeit in Absprache mit der Bank möglich ist, ein bestehendes Girokonto in ein Pfändungsschutzkonto umwandeln zu können.

Das gibt den Betroffenen einen Ausweg aus der Misere, denn bei diesen Konten sind gewisse Einkommensgrenzen dann vor jeglicher Pfändung durch Gläubiger geschützt. So wird es möglich, dass man seinen Lebensunterhalt auch weiterhin bestreiten kann. Dieser Betrag beläuft sich auf eine Summe von 1133,080 Euro die man im Monat als alleinstehende Person als geschützt ansehen kann.

Es ist lediglich notwendig mit der Bank Rücksprache zu halten und die entsprechenden Formulare zu unterzeichnen. Hier kann man auch oft die Formalitäten oder Konteneröffnung Online durchführen.

Ist ein Vergleich des Pfändungsschutzkontos wichtig?

Ist ein Vergleich des Pfändungsschutzkontos wichtig?Egal welche Art von Vertrag man unterzeichnet oder welche Vereinbarung man mit einem Vertragspartner eingeht, man sollte sich immer vor die Zeit nehmen unterschiedliche Angebote genauer miteinander zu vergleichen um für sich selbst das wirklich beste Angebot ermitteln zu können. Denn die Vereinbarungen können sich durchaus voneinander unterscheiden, auch wenn dies auf den ersten Blick nicht den Anschein erweckt. Zudem kann es sinnvoll sein, das Pfändungssschutzkonto bereits dann einrichten zu lassen, wenn man bemerkt das Zahlungsproblematiken auftreten könnten.

Man sollte nicht erst auf eine Lohn- oder Kontopfändung warten. Nun muss man bedenken, dass man Pfändungsschutzkonten sowohl bei den Banken direkt als auch Online abschließen kann.

Dabei ist der Vergleich nicht nur wichtig, sondern man sollte vor allem auch das Kleingedruckte wirklich sehr genau lesen, damit man auch den gewünschten Vertrag unterzeichnet, der den eigenen Wünschen und Ansprüchen gerecht zu werden vermag.

Welche Kriterien sind beim Vergleich eines Pfändungsschutzkontos wichtig?

Welche Kriterien sind beim Vergleich eines Pfändungsschutzkontos wichtig?Wer sich nun dazu entschieden hat, ein Pfändungsschutzkonto eröffnen zu wollen, der sollte in Bezug auf den Vergleich einige wichtige Kriterien beachten, die man bereits vor der Konteröffnung hinterfragen sollte.

Die Möglichkeit zur Eröffnung

Jeder hat die Möglichkeit sich ein Pfändungsschutzkonto entweder Online oder direkt bei der Bank einrichten zu lassen. Beide Möglichkeiten sollte man gut abwägen und auch miteinander vergleichen. Wenn man nicht in der Lage ist das Haus zu verlassen, weil es gesundheitliche Probleme gibt, man kein Fahrzeug besitzt und keine öffentlichen Verkehrsmittel genutzt werden können, kann es durchaus sehr sinnvoll sein, wenn man das Pfändungsschutzkonto einfach Online eröffnet.

Denn hierbei muss man nur das Post-Ident Verfahren nutzen. Eine andere Möglichkeit ist es auch den Ausweis einzuscannen und sich von der Post bestätigen zu lassen, dass man auch wirklich der Eigentümer des Dokumentes ist.

Die andere Möglichkeit für einen Vergleich wäre die Eröffnung bei der Bank direkt. Hier hat man dann oft den Vorteil, dass man einen persönlichen Kontakt zu einem Bankberater erhält und damit auch einen Ansprechpartner für spätere Fragen oder mögliche Probleme hat.

Die Sicherheit des Pfändungsschutzkontos

Die Sicherheit des PfändungsschutzkontosBevor man den Vertrag unterzeichnet muss man sich auch von der Sicherheit des Pfändungsschutzkontos überzeugen. Hier ist es wichtig, dass wirklich die Summe von 1133,080 Euro nicht pfändbar ist. Man muss aber auch bedenken, dass man diesen Betrag innerhalb des laufenden Monates abheben muss. Vernachlässigt man dies, darf der Betrag im Folgemonat dennoch gepfändet werden. Dabei ist es auch ein sicherer Weg, wenn man lebensnotwendige Zahlungen wie Miete und Strom direkt per Dauerauftrag in Auftrag gibt, um deren Überweisung gewährleisten zu können.

Die Anbieter

Es gibt viele mögliche Anbieter für Pfändungsschutzkonten auf die man zurückgreifen könnte. Dabei sollte man in jedem Fall alle vertraglichen Klauseln sehr genau durchlesen und diese miteinander vergleichen bevor man einen Vertragsabschluss durchführt.

FAQ

Wer hat ein Anrecht auf ein Pfändungsschutzkonto?

Wer hat ein Anrecht auf ein Pfändungsschutzkonto?Seit dem Jahr 2010 hat jeder Bundesbürger die Möglichkeit ein Pfändungsschutzkonto zu eröffnen, weil ein Anrecht darauf besteht. Dabei kann man auch ein bereits bestehendes Konto in ein Pfändungsschutzkonto umwandeln lassen. Hierbei sollte man wissen dass eine Pflicht für die Banken und Sparkassen besteht, das Konto innerhalb von vier Tagen in ein Pfändungsschutzkonto umwandeln zu müssen.

Kann die Höhe des Pfändungsfreibetrags verändert werden?

Prinzipiell steht jedem Bürger eine Summe von 1133,080 Euro pfändungsfrei zur Verfügung. Sobald man allerdings Kinder hat sieht diese Angelegenheit ein wenig anders aus. Hier können die Summen wegen Unterhaltszahlungen, Kindergeld, Elterngeld oder Geschenken von Verwandten an die Kinder durchaus noch angepasst werden. Dies sollte man dringlich bei der Eröffnung des Kontos hinterfragen und mit berücksichtigen lassen.

Wie eröffnet man ein Pfändungsschutzkonto?

Die Eröffnung des Pfändungsschutzkontos ist denkbar einfach und kann von jedem durchgeführt werden. Hier muss man entweder die Bank aufsuchen und einen Termin mit einem Bankberater vereinbaren oder man führt die Kontoeröffnung Online durch.

Hier ist es aber wichtig zu wissen, dass jeder Bürger nur ein Pfändungsschutzkonto besitzen darf. Bei Vertragsabschluss ist deshalb auch eine Klausel beinhaltet, die der Bank versichert dass es nicht ein bereits bestehendes Pfändungsschutzkonto gibt.

Fazit

Wie eröffnet man ein Pfändungsschutzkonto?Wer durch irgendwelche Gründe in Zahlungsschwierigkeiten gerät und befürchten muss, dass seine Kontoeinnahmen gepfändet werden könnten, der hat zu jeder Zeit die Möglichkeit ein Pfändungsschutzkonto eröffnen zu können. Ebenso besteht die Option ein bereits bestehendes Konto in ein Pfändungsschutzkonto umwandeln zu können. Die Banken haben hierbei die Verpflichtung die Änderung innerhalb von vier Tagen umsetzen zu müssen. Das Pfändungsschutzkonto ermöglicht es den Betroffenen trotz Forderungen von Gläubigern auch weiterhin ihren Lebensunterhalt und ihre Grundsicherung erhalten zu können. So können lebensnotwendige Zahlungen wie Miete und Strom auch weiter durchgeführt werden. Bevor man allerdings ein Pfändungsschutzkonto irgendwo eröffnet, sollte man die Angebote der verschiedenen Anbieter miteinander vergleichen.

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