Die Definition „Geldwäsche“ kommt aus dem Amerika der 20er Jahre und wurde von Al Capone ins Leben gerufen. Dort wurde Geld, was aus kriminellen Taten, wie der damalige Alkoholschmuggel, Banküberfälle u.dgl. stammte, in Waschsalons investiert, da diese Einnahmen kaum zu kontrollieren waren. Schon damals waren die Banken dazu verpflichtet große Transaktionssummen zu melden. Misstrauisch machte das auf alle Fälle und gerade in einer Zeit, wo wenige Menschen viel Geld hatten. Der Begriff ist bis heute geblieben, nur die Gesetzeslage diesbezüglich hat sich geändert.
1993 wurde das deutsche Geldwäschegesetz erlassen und im Jahre 2008 dahingehend überarbeitet, dass die Terrorismusfinanzierung mit aufgenommen wurde. Das ist einer der Gründe, warum sich neue Kunden und Unternehmen, die ein Konto eröffnen möchten, identifizieren müssen. Dieses Gesetz wird kontinuierlich überarbeitet, um diese kriminellen Handlungen besser ahnden zu können.
Aber was genau beinhaltet das Geldwäschegesetz (GwG), nach dem sich alle Banken und Geldinstitute richten müssen?
Ende 2018 wurde das GwG zum vorerst letzten Mal aktualisiert und die Umsetzung sollte bis Ende 2020 erfolgt sein. Die strengere Regelung soll verhindern, dass Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierungen verschleiert oder gar vertuscht werden können. Nach dieser Richtlinie soll jede einzelne Transaktion von den Verpflichtenden (auch bei individuellen oder privaten Geschäften) mit hohen Geldbeträgen diesbezüglich untersucht und ggf. auch angezeigt werden. Automatisierte und damit eventuell auch ungenaue Prüfungen können damit verhindert werden und die Analyse von Risiken fallen genauer aus.
Diese Unregelmäßigkeiten oder Abnormalitäten können bspw. sein:
- Transport höherer Geldbeträge
- Lagerung höherer Bargeldbeträge
- Mehrere, unterschiedliche Bankkonten
- Ein möglicher Verstoß gegen das GwG kann auch eine Bareinzahlung über der Grenze von derzeit 10.000 € sein
- Wenn bei schlechten Konditionen eine unverzügliche Einwilligung für eine Geldeinlage vorgenommen wird
Wenn zum Beispiel eine Privatperson den Betrag von 15.000 € für einen Autoverkauf auf sein Konto einzahlen möchte und zwar bar, muss er der Bank den Kaufvertrag vorlegen, um zu beweisen, wo das Geld seinen Ursprung hat. Erst dann bekommt er grünes Licht für die Einzahlung. Ansonsten könnte sich diese Privatperson ebenfalls der Geldwäsche schuldig machen.
Bei jeder Eröffnung eines Kontos muss sich die Person, die es eröffnen möchte, identifizieren. Das erfolgt anhand eines gültigen Reisepasses oder Personalausweis. Außerdem unterschreibt diese Person dafür, dass er die Geldwäschebestimmungen verstanden hat und akzeptiert. Das gehört bei allen Banken zur absoluten Erfüllung der Sorgfaltspflicht.
Stand: 14.06.2021