SEPA – Überweisungen sind seit 2014 Standart. Mit einer SEPA – Überweisung kann im ganzen Europäischen Zahlungsraum gebührenfrei Geld versendet oder auch empfangen werden. Das SEPA – Lastschriftverfahren hat die vorher üblichen Bankleitzahlen und Kontonummern ersetzt, bzw. zusammengefügt und somit den Überweisungsdschungel etwas durchsichtiger gemacht. Doch – was ist eigentlich SEPA?
SEPA Überweisung erklärt:
SEPA ist eine Abkürzung und bedeutet: Einheitlicher EURO – Zahlungsverkehrsraum. Da es aus dem Englischen kommt heißt es wörtlich übersetzt: Single Euro Payments Area. Mit dem SEPA – Verfahren hat man einen einheitlichen Raum für bargeldlose Zahlungen in Europa geschaffen. Die Modalitäten sind vereinfacht worden und man kann in gewohnter Manie Rechnungen genauso begleichen, wie auch Daueraufträge oder Lastschriften vergeben.
Zum SEPA – Verfahren gehören eine IBAN (International Bank Account Number) und eine BIC (Business Identifier Code) – auch SWIFT genannt. SWIFT ist nur die Abkürzung für den Verband, der mit anderen Geldinstituten kommuniziert und diese BIC – Codes vergibt. SWIFT heißt: Society for Worldwide Interbank Financial Telekommunication. Dieser Verband wurde 1973 von internationalen Geldinstituten gegrundet, um die Auslandsüberweisungen zu standartiesieren und zu vereineitlichen. Der Hauptsitzt ist in der Stadt La Hulpe in Belgien.
Die IBAN ist aus der ehemaligen Kontonummer und Bankleitzahl zusammen gesetzt worden und, um auf die Anzahl der Felder zu kommen, wurde die IBAN mit einigen Nullen „aufgepolstert“.
Die Kosten für eine SEPA – Überweisung sind nicht konkret geregelt. In der Regel sind sie kostenlos, wenn selbst eine Überweisung angewiesen wird o9der man Geld auf sein Konto überwiesen bekommt. Je nach Tarif legen die Banken die Gebühren für andere Zahlungsverkehre selbst fest. So kostet bspw. eine SEPA im Basislastschriftverfahren 30 Cent, was pro eingezogener Lastschrift berechnet wird. Teurer hingegen sind Lastschriften, die zum Beispiel wegen fehlender Deckung zurückkommen oder, wegen falscher Kontoangabe (Zahlendreher u.dgl.) fehlschlagen. Sie werden mit um die 3 Euro berechnet.
Das SEPA – Lastschriftverfahren kann außerdem dafür verwendet werden, wenn wiederkehrende Beträge überwiesen werden müssen. Darunter zählen bspw. Mietzahlungen, wiederkehrende Beiträge bei Eigentum, Grundstückssteuer, Autosteuer, Versicherungung u.s.w.
Dafür muss ein SEPA – Lastschriftmandat für den jeweiligen Empfänger der Zahlungen ausgestellt werden, zum reibungslosen Ablauf.