Auf den Begriff Brutto stößt man immer wieder einmal. Zum Beispiel beim Einkaufen lesen Sie häufig auf Lebensmitteln in Dosen oder anderen Verpackungen „Bruttogewicht“. Die Bezeichnung Bruttolohn ist einem schon etwas eher geläufig, wenn man aber beispielsweise den allerersten Lohnzettel in seinen Händen hält, weiß man nur in den seltensten Fällen, was das bedeutet oder es verwirrt einen einfach nur.
So gibt es viele Situationen in denen man mit diesem Wort konfrontiert wird, also ist es besser, wenn man auch weiß, was es bedeutet.
Brutto einfach erklärt – Definition:
Wo kommt das Wort Brutto eigentlich her und was bedeutet es, wenn man es wörtlich übersetzt?
Brutto ist eine Ableitung aus dem Lateinischen, was so viel heißt, wie: stumpf, unrein oder schwerfällig. Heute könnte man es auch besser mit der Bezeichnung „gesamt“ übersetzen. Also bedeutet zum Beispiel ein Bruttogewicht, was auf Verpackungen steht nichts anderes als das Gesamtgewicht, was inklusive Ware und Verpackung gemessen wird.
Brutto bei Waren / Berechnung Bruttogewicht:
Zum Beispiel Obst in Dosen:
Das Gewicht der Dose, des Obstsaftes und des Obstes werden zusammengerechnet und ergeben das Bruttogewicht. Das Nettogewicht wird hier als Abtropfgewicht angegeben.
Das Bruttoeinkommen hingegen ist alles, was an Geld erwirtschaftet wurde, ohne Abzüge, denn diese gehen davon noch ab und somit errechnet sich der Nettolohn. Das ist der Wert, der unter dem Strich herauskommt und als tatsächlicher Lohn ausgezahlt wird. Diese Summe ist dann zum Teil deutlich geringer, was an den Abgaben, wie Steuern oder Sozialabgaben liegt.
Was geht im Einzelnen eigentlich alles von einem Bruttogehalt ab?
Abzüge im Einzelnen:
Steuern:
- Steuerklasse I = Für Ledige Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen
- Steuerklasse II = Für Alleinerziehende (sowohl Mütter als auch Väter)
- Steuerklassen III – V = Für Verheiratete Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen
- Steuerklasse VI = Für Angestellte in mehreren Unternehmen (Sonderfall)
Außerdem zählen auch Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag zu den Steuern, sofern man diese entrichten muss.
Sozialabgaben:
Die Höhe der Sozialabgaben richten sich danach in welcher Krankenkasse man angemeldet ist. Diese Abgaben sind für alle Pflicht, die einen „angemeldeten“ Job haben. Allerdings muss der Arbeitgeber auch einen gewissen Betrag zu den Sozialbeiträgen leisten.
Vereinfacht mit einer leicht zu merkenden Formel gesagt:
Nettoeinkommen + Aufschläge = Bruttoeinkommen
Die Summe der Aufschläge kann man wiederum auch mit einer einfachen Formel berechnen:
Bruttoeinkommen – Nettoeinkommen = Aufschläge
Diese Formeln kann man bei allem verwenden, bei dem es sich um Brutto- und Nettoangaben handelt.
Bei Waren bspw. tauscht man die Einheiten einfach aus:
Bruttogewicht – Nettogewicht = Verpackungsgewicht („Tara“ in der Fachsprache)
Nettogewicht + Tara = Bruttogewicht.
- Was dann unter dem Strich herauskommt, also nachdem alle Zahlungen abgegangen sind, ist das Nettogehalt. Dieses wird den Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen auf ihr Konto überwiesen.
- Nimmt man das Dosenobst aus der Dose, lässt es Abtropfen und stellt es dann pur auf eine Waage, dann bekommt man das Nettogewicht – das Reingewicht von dem Obst.
- Aber auch beim Einkaufen hat man es mit Preisen zu tun, die in Brutto und Netto aufgegliedert werden. Im Handel wird für den Endkunden die Mehrwertsteuer auf den Einkaufspreis der Händler draufgerechnet. Das ergibt dann den Bruttopreis.
Auch der Händler hat die Mehrwertsteuer im vorab bezahlt und muss sie beim Finanzamt abrechnen. Einige Waren werden auch ohne MwSt. Angeboten, wenn zum Beispiel ein Abverkauf, eine Sonderaktion u.dgl. gestartet werden
Etwas verwirrend ist meistens, dass man bei Tarifen für Telefone und Handys, aber auch bei Wareneinkäufen für Geschäfte den Nettopreis gesagt bekommt.