In der heutigen Zeit ist es fast unmöglich, ohne ein Girokonto zu agieren. Es findet sich kein Arbeitgeber mehr, der Ihnen Ihren Lohn oder Ihr Gehalt bar auszahlt. Aber auch Geldausgänge werden ausschließlich über ein Konto abgewickelt. Zum Beispiel akzeptieren Versicherungen oder die Stelle für GEZ – Zahlungen gar kein Bargeld. Sogar, wenn Sie zu den Hartz VI Empfängern zählen sollten, müssen Sie ein Konto vorweisen. Seit langer Zeit wird auch schon darüber diskutiert, das Bargeld vollends abzuschaffen. Das wäre ohne ein Konto wohl sehr schwierig, denn der gesamte Zahlungsverkehr würde dann nur darüber gehen können.
Es ist zwar keine Pflicht, ein Girokonto zu haben, allerdings geht es auch nicht mehr ohne. Vermieter verlangen, dass die Miete über das Lastschriftverfahren oder einen Dauerauftrag gezahlt wird. Strom, Telefon und auch Internet werden über ein Konto gezahlt und, da das Einkaufen in Online – Shops immer beliebter wird, muss ein Konto vorhanden sein.
Bankkonto ist kein Muss, aber doch notwendig
Näher betrachtet ist ein Girokonto sogar verwaltungstechnisch eine große Erleichterung und das nicht nur für die Arbeitgeber, Rentenkassen oder andere Überweisungen. Alles wird bargeldlos abgewickelt und trotzdem kann man Bares von der Bank abheben. Sowohl der Empfang des Geldes als auch Überweisungen, Einkäufe u.dgl. sind viel schneller und sicherer abzuwickeln. Terminzahlungen und Daueraufträge können angewiesen werden, wodurch dann eine große Erleichterung entsteht, denn man muss sich nicht mehr darum kümmern, alles geht danach automatisch.
Volle Kostenkontrolle, das heißt, dass Sie per Ausdruck Ihrer Kontoübersicht jederzeit Ihren Kontostand nachvollziehen können.
Noch viel einfacher geht das, wenn Sie sich für das Online – Banking entschieden haben. Auf diese Weise sehen Sie überall und auf allen Geräten sofort was Ihnen noch zur Verfügung steht, was abgegangen oder eingegangen ist, was noch überwiesen werden muss und was Sie noch ausgeben können, bis die nächste Zahlung eingeht.
Haben Sie selbst ein Geschäft, dann steht es außer Frage, dass Sie sich ein Geschäftskonto einrichten. Wenn Sie Mitarbeiter zu bezahlen haben, können Sie das per Dauerauftrag regeln und müssen nicht jeden Monat soundso viel Lohntüten befüllen mit Lohnzetteln ausstatten und den jeweiligen Mitarbeitern überreichen lassen. Die gesamten Einnahmen liegen an einem sicheren Ort und können von Ihnen voll im Blick gehalten werden. Die Einnahmen / Ausgaben / Gewinnberechnung lässt sich so viel effektiver bewältigen, als wenn Sie mit Münzen und Scheinen zu „kämpfen“ hätten.
Aber auch hier gilt, dass Freiberufler und Selbstständige nicht verpflichtet sind, ein Geschäftskonto zu eröffnen oder zu besitzen. Der Zahlungsverkehr kann über das eigene, private Girokonto erfolgen. Aber, um nicht mit privaten und geschäftlichen Geldern durcheinander zu kommen, ist auch hier ein Geschäftskonto recht sinnvoll.
Anders sieht es allerdings bei Kapitalgesellschaften aus. GmbH, AG oder eG müssen ein Geschäftskonto vorweisen, da sie eine eigene Rechtspersönlichkeit sind.
Ein Bankkonto ist also kein muss, allerdings sinnvoll, wenn der Zahlungsverkehr, Ein- und Ausgänge schnell und unkompliziert von statten gehen sollen. Dadurch ist auch bargeldloses Zahlen mit der EC – Karte möglich, Abhebungen von Bargeld an einem Geldautomaten oder schlichtweg auch die Zahlungen der privaten sowie auch geschäftlichen Einkäufe mit Ihrer Karte.
Stand: 11.08.2021