Wer dazu verpflichtet ist, eine Steuererklärung abzugeben, der muss sich auch an Fristen halten, die vom Finanzamt vorgegeben werden.
Hält man sich nicht an diese Vorgaben, dann kann es dazu kommen, dass das Finanzamt Schätzungen vornimmt.
Ebenso kann es möglich sein, dass man Zinsen, Verspätungszuschläge oder gar Zwangsgelder zu zahlen hat.
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Die Fristen für die Steuererklärung
Sobald man seine Steuererklärung abgeben muss, ist die Frist immer bis zum 31.Juli des Folgejahres einzuhalten. Es gibt im Jahr 2020 eine Ausnahme. Denn in diesem Fall muss man die Steuererklärung erst bis zum 1. November 2021 abgeben. In einigen Bundesländern gilt diese Frist auch noch einen Tag länger. Das bedeutet allerdings, dass die Steuererklärung an diesem Tag auch wirklich bereits beim Finanzamt eingetroffen sein muss.
Diese Ausnahme wurde lediglich wegen der Corona Pandemie erhoben, entspricht aber nicht dem regulären Vorgehen. Sollte man selbst aus persönlichen oder beruflichen Gründen nicht in der Lage dazu sein, diese Fristen einzuhalten, dann gibt es auch die Option das Finanzamt schriftlich um eine Fristverlängerung zu bitten. In dem Antrag muss man dann natürlich auch den Grund nennen.
Wer die Fristen nicht einhält, muss mit Sanktionen rechnen. Der Verspätungszuschlag kann zum Beispiel 0,25 Prozent der festgesetzten Steuer beinhalten, entspricht aber immer mindestens 25 Euro je angefangenem Monat. Wer seine Steuererklärung freiwillig und nicht verpflichtend abgibt, der hat sogar 4 Jahre Zeit bis zur Abgabe.
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Stand: 12.10.2021