Die Bezeichnungen Netto und Brutto können etwas verwirrend sein und werden auch gern einmal verwechselt, wenn man nicht ständigen Umgang damit hat. Informiert man sich als Händler oder Geschäftsmann / -frau, was eine Ware kosten soll, bekommt man in der Regel nur den Nettopreis gesagt. Dieser sagt aber nichts über den zu zahlenden Betrag aus, den man sich dann höchstwahrscheinlich erst errechnen muss.
Nettogewicht oder Nettolohn hört oder liest man immer wieder, nimmt es aber gar nicht so wahr, wenn man es nicht unbedingt für eine Berechnung o.ä. benötigt. Dennoch ist es wichtig, wenn man weiß, was Netto ist und wie es bspw. berechnet oder berechnet wird.
Netto einfach erklärt – Definition:
Zunächst einmal eine kurze Erklärung, woher das Wort Netto kommt und was die wörtliche Übersetzung bedeutet. In der Wirtschaftssprache wird, ähnlich wie bei juristischen oder medizinischen Benennungen, oftmals die lateinische Sprache zu Hilfe genommen. Schon in sehr frühen Zeiten bezeichnete man das Latein als Sprache der Gelehrten, was sich bis heute wohl gehalten hat.
Das Wort Netto kommt also aus dem Lateinischen und heißt so viel, wie „rein“. Das kann man auch auf das Gewicht oder Gehalt anwenden: Reingewicht oder Reingehalt.
Aber, was bedeutet es nun tatsächlich in diesem Zusammenhang und wie berechnet man es?
Netto bei Waren / Berechnung Nettogewicht:
Zum Beispiel bei verpackten Waren:
Das Gewicht von Nahrungsmitteln, die in einer Schale oder einem Karton im Supermarktregal stehen, wird prinzipiell in Brutto angegeben. Aber auch das Nettogewicht steht etwas kleiner auf der Verpackung. Warum? Weil nicht nur die Ware, sondern auch das Verpackungsmaterial den Geschäftsleuten Geld kostet, was sie natürlich (über den Verkauf) wieder in die Kasse bekommen möchten.
- Beispielsweise steht bei dem Bruttogewicht: 1000 g,
- die Verpackung wiegt aber etwa 10 g,
- dann bleiben 990 g für die eigentliche Ware übrig, die das tatsächliche Gewicht angeben – also das Netto-, bzw. Reingewicht.
In der Berechnungsformel sieht das dann so aus:
Bruttogewicht – Verpackung = Nettogewicht
Will man das Gewicht der Verpackung ermitteln, kann man zum Beispiel diese Formel anwenden:
- Bruttogewicht – Nettogewicht = Verpackungsgewicht (In der Handelssprache spricht man von „Tara“, was die Einheit des Gewichts der Verpackung bezeichnet).
- Auch das Nettoeinkommen kann ganz einfach ausgerechnet werden, denn man möchte ja gerne wissen, wie viel Geld vom Bruttolohn später, nach Abzug aller Sozialabgaben, auf dem eigenen Konto als Nettogehalt verbucht wird.
Bruttolohn – Steuern – Sozialabgaben = Nettolohn
Der Nettolohn könnte also auch als „Reingehalt oder Reinverdienst“ bezeichnet werden.
Soll die Höhe der Abgaben errechnet werde, bekommt man diese Summe, wenn die folgende Rechnungsformel angewendet wird:
- Bruttolohn – Nettolohn = Abgaben
Wie setzen sich die Abgaben zusammen?
Der Reinverdienst, also das Nettogehalt steht fest und bleibt gleich, sofern sich tariflich nichts ändert. Die Abgaben hingegen variieren, da nicht jeder Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerin dieselben Abzüge hat. Dieses richtet sich zum einen nach der Steuerklasse, wonach die Steuer, die an das Finanzamt zu zahlen ist (also abgezogen wird) berechnet wird. Dann kommen auch die Sozialabgaben in die Rechnung der Abzüge mit hinein.
Steuern und Sozialversicherung, -abgaben zahlt in der Regel jeder Arbeitnehmer und jede Arbeitnehmerin. In den Sozialabgaben ist auch ein gewisser Teil an Solidaritätszuschlag enthalten, solange dieser noch bezahlt werden muss. Bei einigen Angestellten kommt zusätzlich ein Beitrag für die Kirchensteuer hinzu.
Bei Selbstständigen werden die steuerlichen Abgaben durch eine Gewinnermittlung prozentual errechnet und kann sich somit auch jährlich ändern. Die Zahlungen für die Sozialversicherung variieren ebenfalls, da sich selbstständige Unternehmer / innen privatversichern müssen und diese Beiträge von Krankenkasse zu Krankenkasse und deren Leistungen unterschiedlich sind.