Die SEPA – Lastschrift gibt es, seit dem 2014 das Verfahren eingeführt wurde. Es ist mit einer Einzugsermächtigung vergleichbar. Aber, wie genau funktioniert ein SEPA – Lastschriftverfahren und wofür wird es benutzt? Ist es mit einem Dauerauftrag gleich zu setzen?
SEPA-Lastschrift erklärt:
um es gleich vorweg zu nehmen – das SEPA – Lastschriftverfahren ist kein Daueraftrag und wird auch nicht als solcher behandelt.
Vielmehr können durch das SEPA – Lastschriftverfahren laufende Kosten, wie Miete, Strom, Telefon, Internet und alles , was sonst jeden Monat bezahlt werden muss, durch den Betreiber von Ihrem Konto abgebucht werden. Auch für einmalige Zahlungen kann das SEPA -Lastschriftverfahren verwendet werden.
Aber, das geht nicht einfach so, denn dieser benönigt dafür die ausdrückliche Erlaubnis des Kunden. Es reicht dafür nicht aus, dass dem Betreiber telefonisch zugesagt wird, dass das in Ordnung ist. Dafür gibt es explizit für diesen Vorgang, bzw. für diese Vorgänge gefertigte Mandate, die nur gültig sind, wenn sie vom Kunden bewilligt wurden.
Der Gläubiger hingegen vergibt an den Zahlungspflichtigen eine Nummer, mit der die Richtigkeit des SEPA – Lastschriftverfahrens bestätigt werden kann. Das nennt man: Mandatsreferenz.
In dieser Referenz sind meist die Mitglieder- oder Kundennummer enthalten, was als Verwendungszweck angegeben, die Zahlungen zuordnen lässt.
Die endgültige Bestätigung eines Lastschriftmandates gibt die Gläubiger – Identifikationsnummer zusammen mit der Mitglieder- oder Kundennummer.
Aber nicht nur Privatpersonen können einer SEPA – Lastschrift zustimmen. Auch Firmen haben wiederkehrende oder auch einzelne Belastungen ihres Kontos, die durch ein SEPA – Lastschriftverfahren eingezogen werden können, was dann eine SEPA – Firmenlastschrift ist. Das Verfahren für ein Mandat über das SEPA – Firmenlastschriftverfahren ist ungefähr dasselbe, wie bei der SEPA – Lastschrift für Privatpersonen.
Rückbuchungen sind hierbei nicht möglich, wenn es sich um Schuldner handelt. Mandate wrden dann der Bank als Kopie vorgelegt, damit Lastschrift und somit ebenfalls das Mandat vor der Ausführung geprüft werden kann.