Heutzutage benötigt jeder eine Schufa – Auskunft. Wenn es bspw. darum geht eine Wohnung mieten zu wollen, ein neues Konto zu eröffnen oder einen Handyvertrag abzuschließen ist es unumgänglich, dass bei der Schufa nachgefragt wird, ob dieser Mensch körrekt in Sachen Zahlungen ist. Aber, was ist die Schufa und welchen Zweck erfüllt sie?
Schufa Auskunft erklärt
Die Schufa ist ein Kürzel und steht für: „Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung“. Sie ist das Ergebnis aus einem Zusammenschluss mehrerer einzelnen Gesellschaften, zum Beispiel aus Einrichtungen deutscher Kreditinstitute und anderer deutschen Unternehmen. Wenn ein potenzieller Kunde einen Kredit beantragen möchte, dann wird zu aller erst eine Schufa – Auskunft eingeholt. Der Kreditgeber sichert sich auf diese Weise ab, dass der zukünftige Kreditnehmer auch seriös und zuverlässig ist.
Die Auskünfte, die von der Schufa erteilt werden können sind in erster Linie die persönlichen Angaben, wie Name, aktuelle Adresse und das Geburtsdatum. Als nächstes dann bspw. Zahlungsrückstände in vielerlei Hinsicht. Hat man einmal oder auch öfter etwas auf Raten gekauft, die Zahlungen blieben aber aus, auczh nachdem mehrfach von der Firma angemahnt wurde, dann wird ein Eintrag in der Schufa beantragt. Dasselbe gilt bei nichtbezahlten Handyverträgen, der Miete und ähnlichen Dingen.
Sogar, wenn man öfter die Bank wechselt oder mehrere Konten eröffnet, die nicht aus geschäftlichen Gründen notwendig sind, kann es passieren, dass ein Schufa – Eintrag die Folge ist.
Es gibt allerdings die Möglichkeit, dass man sich eine Auskunft einholen kann. Einmal im Jahr ist eine kostenlose Auskunft möglich und, nachdem man sich ausgewiesen hat (meistens reicht dafür eine Kopie des Personalausweises) bekommt man die Auskunft zugeschickt. Entdeckt man dann, dass ein bereits getilgter Betrag als Eintrag fortbesteht, kann man beantragen, dass er gelöscht wird. Ansonsten bleibt er in der Regel bis zu 3 Jahren sichtbar und man gilt als Mensch mit minderer Zahlungmoral.
Alle Daten unterliegen der Schweigepflicht, laut Bundesdatenschutzgesetz. Es kann also kein Dritter, der sich weder ausweisen kann noch einen triftigen Grund zur Auskunft hat, die Daten einsehen oder anfordern. Außerdem muss ein Schriftstück unterschrieben werden, mit dem Einverständnis, dass die Daten bei der Schufa eingeholt werden dürfen, bevor es ein Vermieter, eine Bank oder ein Anbieter für Handyverträge und Internet anfragen darf.