Das Reverse Charge Verfahren stammt aus dem Englischen und bedeutet nichts anderes als die „Umkehrung der Berechnung“. Dabei ist gemeint, dass die Steuerschuldnerschaft umgekehrt wird. In diesem Zusammenhang werden allerdings auch Begriffe wie Steuerumkehr und Verlagerung der Steuerschuld verwendet.
Reverse Charge Verfahren einfach erklärt
Eigentlich bedeutet dieser Vorgang nichts anderes, als dass der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer nicht mehr an den Leistenden entrichtet. Stattdessen wird sie direkt an das Finanzamt weitergeleitet. Nun hat der Leistungsempfänger auch die Option die Umsatzsteuer, die zu zahlen ist, direkt als Vorsteuer beim Finanzamt berechnen zu lassen.
Jedes Mal wenn man eine Rechnung zahlt, wird eine Mehrwertsteuer oder Umsatzsteuer fällig, die beim Einkauf mit gezahlt wird. Als Unternehmer wird die Vorsteuer, die man bezahlt hat, mit der Mehrwertsteuer, die man eingenommen hat, verglichen und die Differenz ergibt die Zahl, die man selbst als Steuerschuld noch an das Finanzamt zu zahlen hat.
So funktioniert es
Zuerst einmal soll das Reverse Charge Verfahren dazu dienen dem Lieferanten den bürokratischen Aufwand leichter zu machen. Zugleich soll es aber auch vor möglichem Steuerbetrug und Missbrauch schützen.
Das Reverse Charge Verfahren kann innerhalb von Deutschland oder aber auch für Lieferungen ins Ausland angewendet werden. So kann es zum Beispiel sein, dass man als Firma in Deutschland Waren an eine Firma in Frankreich ausliefert. Hierfür erstellt man dann eine Nettorechnung, die allerdings den Hinweis enthalten muss, dass die Steuerschuldnerschaft durch den Leistungsempfänger getragen werden muss. Nun zahlt die Firma in Frankreich diese Umsatzsteuer direkt an das Finanzamt in Frankreich. Und diese Umsatzsteuer kann dann durch die Firma im Rahmen der Vorsteuer direkt beim Finanzamt in Frankreich geltend gemacht werden.
Die Vorteile des Reverse Charge Verfahren zusammengefasst:
- Das deutsche Finanzamt muss sich nicht mehr mit ausländischen Kunden auseinandersetzen
- Das deutsche Finanzamt muss Steueransprüche nicht mehr im Ausland vollstrecken lassen
- Unternehmen haben eine Zeitersparnis und weniger Aufwand, weil sie dem Finanzamt die Vorgänge nicht mehr deklarieren müssen
Stand: 20.08.2021