Muss ich eine Steuererklärung machen?

Muss ich eine Steuererklärung machen?Den Begriff der Steuererklärung haben die meisten Menschen sicherlich schon gehört. Das bedeutet nun allerdings nicht, dass sich auch jeder bereits wirklich mit der Thematik auseinandergesetzt hat. Denn nicht jeder Bürger ist dazu verpflichtet, diese Steuererklärung zu machen und beim Finanzamt einzureichen.

Hierbei muss man wissen, dass das Finanzamt den Bürgern nicht automatisch eine Erinnerung an die Abgabepflicht zukommen lässt. Man geht davon aus, dass jeder Bürger sich selbst darüber informiert ob er eine Steuererklärung einreichen muss oder nicht.

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Steuererklärung machen oder nicht

In einigen Fällen besteht die Pflicht dazu, dass man eine Steuererklärung machen muss. Das gilt wenn:

Man ist bei mehr als einem Arbeitgeber gleichzeitig beschäftigt

Sobald man mehrere Arbeitgeber gleichzeitig hat, dann werden vom Arbeitgeber Lohnsteuerbescheinungen der Steuerklasse VI ausgestellt. In diesem Fall ist man immer dazu verpflichtet, die Steuererklärung zu machen.

Man hat mehr als 410 Euro an Nebeneinkünften

Hierzu zählen Krankengeld, Elterngeld, Kurzarbeitergeld, Arbeitslosengeld und auch Lohnersatzzahlungen. Zu den Nebeneinkünften können auch Einkünfte aus Vermietungen zählen. Ebenso werden Einkünfte mit einberechnet, wenn man Einnahmen aus dem Ausland erhalten hat, welche die Summe von 410 Euro im Jahr überschreiten.

Die eigene Steuerklasse ist III, IV mit Faktor, V oder VI

Wenn man heiratet, kann man die Steuerklassen Kombinationen IV/IV und III/V wählen. Hier ist man dann zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet, wenn der Partner mit der Steuerklasse V auch wirklich Arbeitslohn bezogen hat. Diese Pflicht greift auch dann, wenn man sich dazu entscheidet, eine Einzelveranlagung zu wählen und für das gemeinsame Kind nicht die hälftige Aufteilung des Ausbildungsfreibetrages beantragt hat. Ist man nun geschieden oder verwitwet und heiratet im gleichen Jahr noch einmal, dann muss man die Steuererklärung auch verpflichtend abgeben.

Man ist selbstständig oder freiberuflich tätigt

Sobald man ein Gewerbe betreibt oder selbstständig tätig ist, wird die Steuererklärung verpflichtend. Dies gilt auch, wenn man Einkünfte aus der Forstwirtschaft und Landwirtschaft bezieht.

Man erwirtschafte Kapitalerträge, auf die man bisher keine Abgeltungssteuer abgeführt hat

Unter diesen Kapitalerträgen versteht man zum Beispiel, dass man Aktien, Zinsen oder Dividenden ausgezahlt bekommen hat, die eine Summe von 801 Euro überschreiten. Wurden diese noch nicht von der Bank versteuert, weil sie eventuell aus dem Ausland stammen, so muss eine Steuererklärung abgegeben werden, bei welcher diese Summen dann auch angegeben werden müssen.

Man nimmt den Freibetrag in Anspruch

Dieser kann für Kinder oder Fahrkosten in Anspruch genommen werden. Bei einem einzelnen Arbeitnehmer kann dieser 11.900 Euro betragen, bei zusammenveranlagten Ehepaaren 22.600 Euro.

Um den Freibetrag in Anspruch nehmen zu können, muss man zuerst beim zuständigen Finanzamt einen Antrag auf die Lohnsteuer Ermäßigung abgeben. Hat man diesen Antrag genehmigt bekommen, muss man auch alle Kosten für Sonderausgaben und Werbung in der Steuererklärung nachweisen.

Es gibt hier allerdings Ausnahmen:

Diese gelten, wenn man im Jahr als Einzelperson unter 11.900 Euro verdient hat, oder als Paar, wenn man eine Zusammenveranlagung durchführt, unter 22.600 Euro verdient hat. Ebenso kann die Steuererklärungspflicht bei Pauschalbeträgen für Alleinerziehende, Hinterbliebene und Behinderte entfallen.

Man hat einen Verlustvortrag aus den Vorjahren

Tatsächlich kann es dazu kommen, dass man im Vorjahr einen steuerlichen Verlust erlitten hat. Dieser Minusbetrag wird im Folgejahr dann immer mit dem zu versteuernden Einkommen gegengerechnet.

Wer muss keine Steuererklärung machen?

Wenn man nur in der Steuerklasse I ist und nur Einnahmen von einem Arbeitgeber erhalten hat, dann muss man keine Steuererklärung machen. Dies gilt auch bei einer Ehe oder eingetragenen Partnerschaft, wenn beide Partner die Steuerklasse IV besitzen und nur Einnahmen als Arbeitnehmer erwirtschaftet haben.

Prinzipiell kann es aber für jeden lohnenswert sein, wenn er sich dazu entscheidet, die Steuererklärung zu machen. Denn hierbei hat man die Möglichkeit, dass man Kosten für das Home Office, Arbeitswege, Berufsbekleidung und auch Krankheit steuerlich absetzen kann. Laut Belegen des Statistischen Bundesamtes können diese Steuererklärungen eine Rückzahlung von durchschnittlich 1.051 Euro einbringen, die man sich nicht entgehen lassen sollte.

Stand: 12.10.2021

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