Zuerst einmal ist es wichtig zu wissen, dass es hier zwei wichtige Gruppen gibt. Diejenigen, welche gesetzlich dazu verpflichtet sind, eine Steuererklärung zu machen und diejenigen, welche ihre Steuererklärung vollkommen freiwillig abgeben.
Muss sie gemacht werden?
Wer gesetzlich dazu verpflichtet ist, seine Steuererklärung zu machen, muss diese natürlich auch jedes Jahr fristgerecht beim Finanzamt einreichen. Nun gibt es zusätzliche Regelungen. So kann es zum Beispiel sein, dass man im einen Jahr dazu verpflichtet ist, seine Steuererklärung abzugeben, weil man zwei Arbeitgeber hatte. Sollte man im Folgejahr nur noch noch einen Arbeitgeber haben, dann besteht in diesem Jahr auch keine Pflicht mehr dazu, seine Steuererklärung einreichen zu müssen.
Stand: 12.10.2021