Abgesehen davon, dass verbranntes Geld niemandem mehr nutzt, weil es keinen Zahlungswert mehr hat, erfüllt es noch keinen Straftatbestand.
Geld verbrennen – Darf man das?
Wer Geld mutwillig verbrennt, hat entweder zu viel davon und braucht es nicht oder ist sich einfach nicht bewusst, dass man dann damit nichts mehr anfangen kann. Ansonsten kann man mit seinem eigenen Geld machen was man will.
- Wenn Menschen meinen, dass sie es aus dem Fenster werfen, es zusammentackern und als Fächer benutzen möchten – nur zu.
- Wenn Menschen sich Kleider daraus nähen möchten, weil sie einen neuen Trend setzen wollen – bitte sehr.
- Auch Konfetti kann daraus gemacht werden, was zum Jahreswechsel mit Raketen in den Himmel geschossen wird – alles erlaubt.
- Wenn ein Loch durch eine Euro – Münze gebohrt wir und man sie sich um den Hals hängt oder einen Zug darüber fahren lässt und sich daran erfreut, wie platt die Münze nun ist – alles kein Problem, solange es sein eigenes Bargeld ist.
Aber, ob es klug ist, das sei einmal dahingestellt.
Rechtlich gesehen gibt es keine Handhabe dagegen. Auch in keinem Gesetzbuch steht, dass das Verbrennen von seinem eigenen Geld strafbar sei.
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Darf man fremdes Bargeld zerstören?
Bargeld zählt rechtlich zu einer Sache und wird auch so behandelt. Wenn also fremdes Geld beschädigt, zerrissen oder verbrannt wird, sodass es irreparabel ist und nicht mehr umgetauscht werden kann, dann macht sich derjenige schuldig, der die Sachbeschädigung begangen hat.
Dafür gibt es auch eine klare Regelung im Gesetz.
- Fremdes Geld verbrennen – Sachbeschädigung?
Nach § 303 StGB ist dieser Sachverhalt klar geregelt, denn es heißt darin:
„Wer rechtswidrig eine fremde Sache beschädigt oder zerstört, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“
Wird der § 303 Abs. 2 StGB dazu angewendet oder zusätzlich beachtet, dann liest man darin:
„Ebenso wird bestraft, wer unbefugt das Erscheinungsbild einer fremden Sache nicht nur unerheblich und nicht nur vorübergehend verändert“
Zusammenfassung
Wenn also das eigene Bargeld beschädigt, sogar irreparabel, dann ist das nicht strafbar. Wurde ein Geldschein versehentlich mitgewaschen, eingerissen oder gar zerrissen, kann er auf einer Bank umgetauscht werden, solange die Seriennummer noch erkennbar ist.
Nimmt man allerdings das Geld von einem fremden Menschen und zündet es an, dann ist der Straftatbestand nach § 303 StGB und § 303 Abs. 2 StGB erfüllt und somit kann es mit bis zu 2 Jahren Haft oder mit einer Geldstrafe geahndet werden. Das wird wohl auch auf die Höhe der verbrannten Scheine ankommen.
Wie ist es eigentlich in anderen Ländern?
Dass es in Deutschland nicht unter Strafe gestellt wird heißt nicht unbedingt, dass es in anderen Ländern genauso ist. Zum Beispiel ist es in den USA keinesfalls erlaubt oder geduldet, dass Geld verbrannt wird oder das Abbild eines Politikers auf den Scheinen verunstaltet wird. Das ist dort eine Straftat.
Wessen Eigentum ist das Geld, was sich im eigenen Portemonnaie befindet?
Richtig hingegen ist, dass das Geld, was auf einem Bankkonto liegt auch zum Teil der Bank gehört. Der Besitzer des Kontos hat lediglich das Recht, sich die deponierten Summen in bar auszahlen zu lassen. Erst, wenn es von der Person abgehoben wird, wird es zum Zahlungsmittel und geht in das Eigentum des Kontobesitzers über.
Kurz zusammengefasst:
Mit dem eigenen Geld kann man tatsächlich machen, was man will. Man kann sich sogar sein Haus damit tapezieren oder es auch verbrennen. Auch das Sparen an ungewöhnlichen Orten, wie bspw. unter seinem Teppich, zwischen dem Geschirr oder in einem Kopfkissen, ist nicht strafbar.
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Stand: 12.10.2021